Hallo zusammen,
ich habe jetzt versch. Regeln erstellt u.a. eine Regel die das Surfen verbietet. Dazu greife ich aufs AD zu und habe dort die User in eine Gruppe gesteckt die nicht surfen dürfen. Das klappt auch wunderbar.
Nun habe ich aber 2 Kollegen die ein Banking Programm (Software keine Web basierende Lösung) nutzen. Ich habe dazu eine Regel erstellt die eigentlich heisst ungefilterter Zugriff (Als in der Regel Zugriffsrichtlinie=erlauben und kein Filterprofil ausgewählt) Im Banking Programm habe ich die Proxy IP angegeben aber leider funktioniert es nicht.
Die Frage ist beim ungefilterten Zugang, werden dann auch die Port Einschränkungen außer Kraft gesetzt? (die man im Proxy Dialog eingeben kann?) Ich habe da auch schon alle Ports erlaubt ging dennoch nicht. Vom Ansatz her müsste es doch aber richtig sein? Laut meinem Verständnis greift bei der ungefilterten Variante überhaupt keine Regel oder?
Wäre super wenn ich das noch hinbekommen könnte. Im Moment gehen die gar nicht über den Proxy sondern ich habe die Endian Maschine als GW auf den PCs eingerichtet...